Schwerbehinderung

Das Schwerbehindertenrecht

Alle rechtlichen Regeln des Schwerbehindertenrechts für die Rechtsverhältnisse von Schwerbehinderten in Deutschland wurden im Januar 2018 von Teil 2 in den Teil 3 des SGB IX verschoben. Es umfasst ab § 151 SGB IX die „Besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen“

Zum Schwerbehindertenrecht zählen jedoch nicht  die durch militärische oder militärähnliche Dienstverrichtungen gesundheitliche Schädigungen erlitten haben.

Die Arten der Behinderungen können folgende sein:

Geistige Behinderung, Körperbehinderung, Lernbehinderung, Hörschädigung (Gehörlos oder Schwerhörigkeit), Sehschädigung (Blindheit oder Sehbehinderung), Sprachbehinderung, Schwerstbehinderung, Verhaltensstörung, Mehrfachbehinderung

Das Schwerbehindertenrecht regelt eine Reihe von Maßnahmen

Schutz des schwerbehinderten Arbeitnehmers am Arbeitsplatz, hier besonders den Kündigungsschutz und die Urlaubsregelung/Anspruch. Für eine Kündigung muss vorher zuerst die Zustimmung des zuständigen Integrationsamtes vorliegen, außerdem gelten für diese Arbeitnehmer das Kündigungsschutzgesetz. Der Schutz beginnt 6 Monate nach der Arbeitsaufnahme und es gilt die Beweislastumkehr bei Tatsachen einer Diskriminierung vermuten zu lassen. Schwerbehinderte bekommen grundsätzlich 5 Tage zusätzlichen Urlaub. Auch bei längerer Krankheit haben Schwerbehinderte das Recht auf Abgeltung ihres Jahresurlaubes. 

Schwerbehinderte haben Anspruch auf eine ihrer Behinderung entsprechende Beschäftigungsart

Dieser Anspruch auf Beschäftigung ist sogar einklagbar. Das kann bedeuten, dass Unternehmen ohne Arbeitsplatz für Schwerbehinderte, für diese,, mit einem nicht Behinderten tauschen müssen. Weiterhin ist eine Bevorzugung von internen Weiterbildungsmaßnahmen ein Anspruch für die Integration im Unternehmen.

Frage nach Schwerbehinderung laut Antidiskriminierungsgesetz unzulässig

Schwerbehinderte müssen dem Arbeitgeber beim Vorstellungsgespräch nicht über Ihre Behinderung in Kenntnis setzen, auch dann wenn diese bereits amtlich festgestellt ist. Es empfiehlt sich allerdings den Arbeitgeber nach der 6 Monatigen Wartefrist in Kenntnis zu setzen, da ja dann automatisch der Kündigungsschutz beginnt. Manchmal ist es aber auch von Vorteil dem Arbeitgeber gleich über die Behinderung zu informieren, insbesondere dann, wenn er bevorzugt Behinderte bei der Bewerbung bevorzugt.

Bildung einer Schwerbehindertenvertretung

Ab einer Unternehmensgröße bis 20 Arbeitnehmer sind laut Schwerbehindertenrecht 5 Prozent Schwerbehinderte verpflichtend zu beschäftigen. Tun sie das nicht, müssen sie eine Ausgleichsabgabe an das zuständige Integrationsamt entrichten. Ab 5 Schwerbehinderte im Unternehmen ist eine Schwerbehindertenvertretung zu bilden. Bei weniger als 5 Schwerbehinderten übernimmt der Betriebsrat diese Aufgaben.

Antrag auf finanzielle Förderung zur behindertengerechten Ausstattung von Arbeitsplätzen möglich

Arbeitgeber haben die Möglichkeit für Umbaumaßnahmen hin zu behindertengerechten Arbeitsplätzen finanzielle Mittel zu beantragen. Zuständige Stellen sind dazu das Integrationsamt oder die Arbeitsagentur. 

Gleichstellung von Schwerbehinderten 

Ab einem Schwerbehindertengrad GdB (Grad der Behinderung) von 30 % hat der Arbeitnehmer das Recht auf Gleichstellung. Dazu muss er bei der zuständigen Agentur für Arbeit einen Antrag stellen und wird dann mit Menschen ab einem GdB ab 50 % gleichgestellt. Denn man erhält erst ab GdB 50 einen Schwerbehindertenausweis.

Rechte und Pflichten

Jeder schwerbehinderte Mensch hat das Recht einen Antrag beim zuständigen Versorgungsamt zu stellen. Der Antrag sollte so ausführlich wie möglich ausgefüllt werden. Alle relevanten Befunde und Ärzte sind dazu anzugeben. Hier ist es wichtig, dass der oder die Ärzte angegeben werden, die zum Gesundheitszustand bzgl. des Schwerbehindertengrades am Besten Auskunft erteilen können. Die Angabe des Hausarztes ist in den meisten Fällen die schlechteste Option, da dieser in der Regel zu allgemein Befundberichte verfasst. Ein Facharzt geht dabei sehr oft ausführlicher und konkreter dabei vor. Der Schwerbehinderte hat jedoch nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten, so z. B. hat er sich wenn eine Verbesserung des Gesundheitszustandes eintritt selbst zu melden und dies dem zuständigen Versorgungsamt mitzuteilen. Oft werden Schwerbehinderungen erst befristet, wenn die Krankheiten eine Aussicht auf Verbesserung beinhalten. Ansonsten wird der Grad der Behinderung unbefristet festgestellt. Bei einer Befristung ist der Verlängerungsantrag rechtzeitig und fristgerecht zu stellen. Anträge auf Verschlimmerung sind wie der Erstantrag genau auszufüllen und die ärztlichen Befunde die das begründen sind lückenlos beizufügen. Das Versorgungsamt kann bei einem Folgeantrag oder einem Verschlechterungsantrag auch zu der Erkenntnis kommen, das es eine Verbesserung und keine Verschlechterung gibt. Somit könnte der GdB auch herabgesetzt werden. In diesem Fall, sollte der Betroffene aber gleich Widerspruch einlegen und weitere fachärztliche Unterlagen besorgen. Grundsätzlich sollte man gegen einen abgelehnten Bescheid erst einmal Widerspruch einlegen. Sollte dieser nicht das Ergebnis bringen, steht natürlich auch der Rechtsweg über ein Sozialgericht zur Verfügung. Diesen sollte man auch auf jeden Fall beschreiten, wenn man der Überzeugung ist, dass Fehlentscheidungen getroffen wurden.

Im Schwerbehindertenrecht sind auch Nachteilsausgleiche beschrieben

Bestimmte Merkzeichen berechtigen zur Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen, Parkplätze und Parkerleichterung für Behinderte, Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr, Zusatzurlaub und den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen.

Schwerbehinderung und Parken

Alleine der Schwerbehinderten Ausweis berechtigt nicht außergewöhnlich zu parken, oder gar Behindertenparkplätze zu benutzen. Eine Parkerleichterung auch besser bekannt unter „Orangener Parkausweis“ ist erst ab einem GdB von 70 % und dem Merkzeichen G, G+ B möglich zu beantragen. Dazu muss das Versorgungsamt dann prüfen, ob die Voraussetzungen für diese Parkerleichterung bestehen. Ab einem GdB von 90 % und dem Merkzeichen aG bekommt der Schwerbehinderte den  blauen Parkausweis, der die Nutzung von Behindertenparkplätzen möglich macht.

Die nachfolgenden Seiten informieren über die Details zum Schwerbehindertenrecht. Selbstverständlich stehen wir Ihnen direkt oder über eine unserer Selbsthilfegruppen gerne mit Rat und Tat zu Verfügung. Wir dürfen ihnen keine Rechtsberatung anbieten, stehen aber für fachliche Fragen und zur Unterstützung gerne zur Verfügung.

Arten der Behinderung

Geistige Behinderung, Körperbehinderung, Lernbehinderung, Hörschädigung (Gehörlos oder Schwerhörigkeit), Sehschädigung (Blindheit oder Sehbehinderung), Sprachbehinderung, Schwerstbehinderung, Verhaltensstörung, Mehrfachbehinderung

Geistige Behinderung, Körperbehinderung, Lernbehinderung, Hörschädigung (Gehörlos oder Schwerhörigkeit), Sehschädigung (Blindheit oder Sehbehinderung), Sprachbehinderung, Schwerstbehinderung, Verhaltensstörung, Mehrfachbehinderung

Geistige Behinderung

Geistige Behinderung bedeutet eine signifikant verringerte Fähigkeit, neue oder komplexe Informationen zu verstehen und neue Fähigkeiten zu erlernen und anzuwenden (beeinträchtigte Intelligenz). Dadurch verringert sich die Fähigkeit, ein unabhängiges Leben zu führen (beeinträchtigte soziale Kompetenz). Dieser Prozess beginnt vor dem Erwachsenenalter und hat dauerhafte Auswirkungen auf die Entwicklung.

Quelle: euro.who.int

Körperliche Behinderung

Körperbehinderung ist eine physiologische Einschränkung des menschlichen Körpers. Ein Mensch ist körperbehindert, wenn er infolge einer Schädigung des Bewegungssystems, einer organischen Schädigung oder einer chronischen Krankheit in seinem Verhalten beeinträchtigt ist.

Quelle: My Handicap

Lernbehinderung

Von einer Lernbehinderung spricht man, wenn eine permanente Beeinträchtigung der kognitiven Fähigkeiten vorliegt, die das Lernen – im engeren Sinn das Lernen in der Schule – so erschwert, dass eine altersgerechte Wissens- und Fähigkeitsentwicklung (z.B. Lesen, Schreiben) nicht möglich ist. Bei einer Lernbehinderung liegt in der Regel eine Intelligenzminderung vor, die jedoch nicht so schwerwiegend ist, dass man von einer geistigen Behinderung sprechen kann.

Quelle: DocCheck Flexion

Hörbehinderung

Ihr Gehör überträgt die Schallwellen von Tönen und Geräuschen in Ihrer direkten Umgebung an Ihr Gehirn und macht sie hörbar. Auf diese Weise können Sie akustisch wahrnehmen. Zu einer Hörschädigung kommt es, wenn Sie Töne und Geräusche nur noch leise oder gar nicht mehr hören können. Darüber hinaus ist es auch möglich, dass Ihr Gehör lediglich noch auf spezielle Tonhöhen reagiert. Daraus resultiert, dass Sie Gespräche, Geräusche oder Musik nicht mehr komplett, sondern nur noch in Bruchstücken wahrnehmen.

Quelle Einfacher hören