Ich bin bei meiner Reise ins Ausland auf die Mitnahme von Medikamenten angewiesen. Muss ich besondere Zollvorschriften beachten?
Sofern man aus medizinischen Gründen auf die Mitnahme einer großen Menge Medikamente (oder Medikamente, die als Betäubungsmittel gelten) angewiesen sind, sollten man stets eine aktuelle Bescheinigung des/r Hausarztes/in oder Neurologen/in mit sich führen, aus der die persönliche notwendige besondere Situation hervorgeht. Eine solche ärztliche Bescheinigung, die bei einer Reise ins fremdsprachige Ausland in englischer Sprache verfasst sein sollte, kann helfen, bei einer etwaigen Zollkontrolle Missverständnisse zu vermeiden.
Detaillierte Informationen zur Mitnahme von Betäubungsmitteln durch Patienten bei Auslandsreisen findet man auch auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.