Märkzeichen

PY_Selbsthilfe Kopie

Beschreibung

Sogenannte gesundheitliche Merkzeichen werden im Schwerbehindertenausweis vermerkt. Mit den Merkzeichen können bestimmte Nachteilsausgleiche und Rechte in Anspruch genommen werden.

Merkzeichen B

Das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis erhalten Personen mit erheblicher Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr bzw. erheblicher Geh- und/oder Stehbehinderung. Davon ist auszugehen, wenn eine Strecke von 2 km nicht ohne Gefahren für sich und andere zu Fuß zurückgelegt werden kann.

Voraussetzungen

Ist eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt, wird das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis eingetragen:

Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50
Behinderungen an den Beinen, wenn diese sich besonders schwer auf die Gehfähigkeit auswirken, z.B. Versteifung des Hüftgelenks, Versteifung des Knie- oder Fußgelenks in ungünstiger Stellung, arterielle Verschlusskrankheit mit einem GdB von 40
Schwere innere Leiden, wenn dadurch die Gehfähigkeit erheblich eingeschränkt ist, z.B. bei schweren Herzschäden oder dauernden Einschränkungen der Lungenfunktion, oder bei schwer beeinträchtigter Leistungsfähigkeit, z.B. chronischer Niereninsuffizienz mit ausgeprägter Anämie
Sehbehinderungen mit einem GdB von mindestens 70 oder Sehbehinderungen mit einem GdB von 50 oder 60 und weiteren erheblichen Störungen der Ausgleichsfunktion, z.B. hochgradige Schwerhörigkeit beiderseits oder eine geistige Behinderung
Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit weiteren erheblichen Störungen der Ausgleichsfunktion, z. B. hochgradige Sehbehinderung oder geistige Behinderung
Geistige Behinderung mit einem GdB von 100

Das Merkzeichen G kann auch bei erteilt werden bei:

Hirnorganischen Anfällen, in der Regel ab einer mittleren Anfallshäufigkeit mit einem GdB von mindestens 70, wenn die Anfälle überwiegend am Tag erfolgen
Diabetes mellitus mit häufigen hypoglykämischen Schocks, mit einem GdB von mindestens 70, wenn die Anfälle überwiegend am Tag erfolgen. Näheres unter Diabetes > Schwerbehinderung.
Störungen der Orientierungsfähigkeit, z.B. bei geistigen Behinderungen mit einem GdB von 80 oder 90
Das Merkzeichen G ist auch bei Säuglingen und Kleinkindern möglich. Für die Beurteilung gelten dieselben Kriterien wie bei Erwachsenen.

Vergünstigungen

Mit den Merkzeichen G sind folgende Nachteilsausgleiche möglich:
Behinderung > Steuervorteile Kraftfahrzeughilfe, Ermäßigungen bei Automobilclubs
Zusätzliche behinderungsbedingte Gebühren, z.B. für Eignungsgutachten, Eintragung besonderer Bedienungseinrichtungen oder Auflagen im Führerschein, beim TÜV oder bei der Straßenverkehrsbehörde können ermäßigt oder erlassen werden
Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung bei Schwerbehinderung
Fahrdienste
Mehrbedarfszuschläge
Behinderung > Öffentliche Verkehrsmittel
Parkerleichterungen (oranger Parkausweis bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen)
Überblick über alle Merkzeichen und allgemeine Informationen unter Merkzeichen.

Merkzeichen G

Das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis erhalten Personen mit erheblicher Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr bzw. erheblicher Geh- und/oder Stehbehinderung. Davon ist auszugehen, wenn eine Strecke von 2 km nicht ohne Gefahren für sich und andere zu Fuß zurückgelegt werden kann.

Voraussetzungen

Ist eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt, wird das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis eingetragen:

Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50
Behinderungen an den Beinen, wenn diese sich besonders schwer auf die Gehfähigkeit auswirken, z.B. Versteifung des Hüftgelenks, Versteifung des Knie- oder Fußgelenks in ungünstiger Stellung, arterielle Verschlusskrankheit mit einem GdB von 40
Schwere innere Leiden, wenn dadurch die Gehfähigkeit erheblich eingeschränkt ist, z.B. bei schweren Herzschäden oder dauernden Einschränkungen der Lungenfunktion, oder bei schwer beeinträchtigter Leistungsfähigkeit, z.B. chronischer Niereninsuffizienz mit ausgeprägter Anämie
Sehbehinderungen mit einem GdB von mindestens 70 oder Sehbehinderungen mit einem GdB von 50 oder 60 und weiteren erheblichen Störungen der Ausgleichsfunktion, z.B. hochgradige Schwerhörigkeit beiderseits oder eine geistige Behinderung
Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit weiteren erheblichen Störungen der Ausgleichsfunktion, z. B. hochgradige Sehbehinderung oder geistige Behinderung
Geistige Behinderung mit einem GdB von 100

Das Merkzeichen G kann auch bei erteilt werden bei:

Hirnorganischen Anfällen, in der Regel ab einer mittleren Anfallshäufigkeit mit einem GdB von mindestens 70, wenn die Anfälle überwiegend am Tag erfolgen
Diabetes mellitus mit häufigen hypoglykämischen Schocks, mit einem GdB von mindestens 70, wenn die Anfälle überwiegend am Tag erfolgen. Näheres unter Diabetes > Schwerbehinderung.
Störungen der Orientierungsfähigkeit, z.B. bei geistigen Behinderungen mit einem GdB von 80 oder 90
Das Merkzeichen G ist auch bei Säuglingen und Kleinkindern möglich. Für die Beurteilung gelten dieselben Kriterien wie bei Erwachsenen.

Vergünstigungen

Mit den Merkzeichen G sind folgende Nachteilsausgleiche möglich:
Behinderung > Steuervorteile Kraftfahrzeughilfe, Ermäßigungen bei Automobilclubs
Zusätzliche behinderungsbedingte Gebühren, z.B. für Eignungsgutachten, Eintragung besonderer Bedienungseinrichtungen oder Auflagen im Führerschein, beim TÜV oder bei der Straßenverkehrsbehörde können ermäßigt oder erlassen werden
Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung bei Schwerbehinderung
Fahrdienste
Mehrbedarfszuschläge
Behinderung > Öffentliche Verkehrsmittel
Parkerleichterungen (oranger Parkausweis bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen)
Überblick über alle Merkzeichen und allgemeine Informationen unter Merkzeichen.

Merkzeichen aG

Das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis erhalten Personen mit erheblicher Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr bzw. erheblicher Geh- und/oder Stehbehinderung. Davon ist auszugehen, wenn eine Strecke von 2 km nicht ohne Gefahren für sich und andere zu Fuß zurückgelegt werden kann.

Voraussetzungen

Ist eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt, wird das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis eingetragen:

Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50
Behinderungen an den Beinen, wenn diese sich besonders schwer auf die Gehfähigkeit auswirken, z.B. Versteifung des Hüftgelenks, Versteifung des Knie- oder Fußgelenks in ungünstiger Stellung, arterielle Verschlusskrankheit mit einem GdB von 40
Schwere innere Leiden, wenn dadurch die Gehfähigkeit erheblich eingeschränkt ist, z.B. bei schweren Herzschäden oder dauernden Einschränkungen der Lungenfunktion, oder bei schwer beeinträchtigter Leistungsfähigkeit, z.B. chronischer Niereninsuffizienz mit ausgeprägter Anämie
Sehbehinderungen mit einem GdB von mindestens 70 oder Sehbehinderungen mit einem GdB von 50 oder 60 und weiteren erheblichen Störungen der Ausgleichsfunktion, z.B. hochgradige Schwerhörigkeit beiderseits oder eine geistige Behinderung
Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit weiteren erheblichen Störungen der Ausgleichsfunktion, z. B. hochgradige Sehbehinderung oder geistige Behinderung
Geistige Behinderung mit einem GdB von 100

Das Merkzeichen G kann auch bei erteilt werden bei:

Hirnorganischen Anfällen, in der Regel ab einer mittleren Anfallshäufigkeit mit einem GdB von mindestens 70, wenn die Anfälle überwiegend am Tag erfolgen
Diabetes mellitus mit häufigen hypoglykämischen Schocks, mit einem GdB von mindestens 70, wenn die Anfälle überwiegend am Tag erfolgen. Näheres unter Diabetes > Schwerbehinderung.
Störungen der Orientierungsfähigkeit, z.B. bei geistigen Behinderungen mit einem GdB von 80 oder 90
Das Merkzeichen G ist auch bei Säuglingen und Kleinkindern möglich. Für die Beurteilung gelten dieselben Kriterien wie bei Erwachsenen.

Vergünstigungen

Mit den Merkzeichen G sind folgende Nachteilsausgleiche möglich:
Behinderung > Steuervorteile Kraftfahrzeughilfe, Ermäßigungen bei Automobilclubs
Zusätzliche behinderungsbedingte Gebühren, z.B. für Eignungsgutachten, Eintragung besonderer Bedienungseinrichtungen oder Auflagen im Führerschein, beim TÜV oder bei der Straßenverkehrsbehörde können ermäßigt oder erlassen werden
Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung bei Schwerbehinderung
Fahrdienste
Mehrbedarfszuschläge
Behinderung > Öffentliche Verkehrsmittel
Parkerleichterungen (oranger Parkausweis bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen)
Überblick über alle Merkzeichen und allgemeine Informationen unter Merkzeichen.

Voraussetzungen

Ist eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt, wird das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis eingetragen:

Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50
Behinderungen an den Beinen, wenn diese sich besonders schwer auf die Gehfähigkeit auswirken, z.B. Versteifung des Hüftgelenks, Versteifung des Knie- oder Fußgelenks in ungünstiger Stellung, arterielle Verschlusskrankheit mit einem GdB von 40
Schwere innere Leiden, wenn dadurch die Gehfähigkeit erheblich eingeschränkt ist, z.B. bei schweren Herzschäden oder dauernden Einschränkungen der Lungenfunktion, oder bei schwer beeinträchtigter Leistungsfähigkeit, z.B. chronischer Niereninsuffizienz mit ausgeprägter Anämie
Sehbehinderungen mit einem GdB von mindestens 70 oder Sehbehinderungen mit einem GdB von 50 oder 60 und weiteren erheblichen Störungen der Ausgleichsfunktion, z.B. hochgradige Schwerhörigkeit beiderseits oder eine geistige Behinderung
Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit weiteren erheblichen Störungen der Ausgleichsfunktion, z. B. hochgradige Sehbehinderung oder geistige Behinderung
Geistige Behinderung mit einem GdB von 100

Das Merkzeichen G kann auch bei erteilt werden bei:

Hirnorganischen Anfällen, in der Regel ab einer mittleren Anfallshäufigkeit mit einem GdB von mindestens 70, wenn die Anfälle überwiegend am Tag erfolgen
Diabetes mellitus mit häufigen hypoglykämischen Schocks, mit einem GdB von mindestens 70, wenn die Anfälle überwiegend am Tag erfolgen. Näheres unter Diabetes > Schwerbehinderung.
Störungen der Orientierungsfähigkeit, z.B. bei geistigen Behinderungen mit einem GdB von 80 oder 90
Das Merkzeichen G ist auch bei Säuglingen und Kleinkindern möglich. Für die Beurteilung gelten dieselben Kriterien wie bei Erwachsenen.

Vergünstigungen

Mit den Merkzeichen G sind folgende Nachteilsausgleiche möglich:
Behinderung > Steuervorteile Kraftfahrzeughilfe, Ermäßigungen bei Automobilclubs
Zusätzliche behinderungsbedingte Gebühren, z.B. für Eignungsgutachten, Eintragung besonderer Bedienungseinrichtungen oder Auflagen im Führerschein, beim TÜV oder bei der Straßenverkehrsbehörde können ermäßigt oder erlassen werden
Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung bei Schwerbehinderung
Fahrdienste
Mehrbedarfszuschläge
Behinderung > Öffentliche Verkehrsmittel
Parkerleichterungen (oranger Parkausweis bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen)
Überblick über alle Merkzeichen und allgemeine Informationen unter Merkzeichen.

Merkzeichen Gl

Das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis erhalten Personen mit erheblicher Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr bzw. erheblicher Geh- und/oder Stehbehinderung. Davon ist auszugehen, wenn eine Strecke von 2 km nicht ohne Gefahren für sich und andere zu Fuß zurückgelegt werden kann.

Voraussetzungen

Ist eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt, wird das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis eingetragen:

Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50
Behinderungen an den Beinen, wenn diese sich besonders schwer auf die Gehfähigkeit auswirken, z.B. Versteifung des Hüftgelenks, Versteifung des Knie- oder Fußgelenks in ungünstiger Stellung, arterielle Verschlusskrankheit mit einem GdB von 40
Schwere innere Leiden, wenn dadurch die Gehfähigkeit erheblich eingeschränkt ist, z.B. bei schweren Herzschäden oder dauernden Einschränkungen der Lungenfunktion, oder bei schwer beeinträchtigter Leistungsfähigkeit, z.B. chronischer Niereninsuffizienz mit ausgeprägter Anämie
Sehbehinderungen mit einem GdB von mindestens 70 oder Sehbehinderungen mit einem GdB von 50 oder 60 und weiteren erheblichen Störungen der Ausgleichsfunktion, z.B. hochgradige Schwerhörigkeit beiderseits oder eine geistige Behinderung
Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit weiteren erheblichen Störungen der Ausgleichsfunktion, z. B. hochgradige Sehbehinderung oder geistige Behinderung
Geistige Behinderung mit einem GdB von 100

Das Merkzeichen G kann auch bei erteilt werden bei:

Hirnorganischen Anfällen, in der Regel ab einer mittleren Anfallshäufigkeit mit einem GdB von mindestens 70, wenn die Anfälle überwiegend am Tag erfolgen
Diabetes mellitus mit häufigen hypoglykämischen Schocks, mit einem GdB von mindestens 70, wenn die Anfälle überwiegend am Tag erfolgen. Näheres unter Diabetes > Schwerbehinderung.
Störungen der Orientierungsfähigkeit, z.B. bei geistigen Behinderungen mit einem GdB von 80 oder 90
Das Merkzeichen G ist auch bei Säuglingen und Kleinkindern möglich. Für die Beurteilung gelten dieselben Kriterien wie bei Erwachsenen.

Vergünstigungen

Mit den Merkzeichen G sind folgende Nachteilsausgleiche möglich:
Behinderung > Steuervorteile Kraftfahrzeughilfe, Ermäßigungen bei Automobilclubs
Zusätzliche behinderungsbedingte Gebühren, z.B. für Eignungsgutachten, Eintragung besonderer Bedienungseinrichtungen oder Auflagen im Führerschein, beim TÜV oder bei der Straßenverkehrsbehörde können ermäßigt oder erlassen werden
Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung bei Schwerbehinderung
Fahrdienste
Mehrbedarfszuschläge
Behinderung > Öffentliche Verkehrsmittel
Parkerleichterungen (oranger Parkausweis bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen)
Überblick über alle Merkzeichen und allgemeine Informationen unter Merkzeichen.

Merkzeichen H

Das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis erhalten Personen mit erheblicher Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr bzw. erheblicher Geh- und/oder Stehbehinderung. Davon ist auszugehen, wenn eine Strecke von 2 km nicht ohne Gefahren für sich und andere zu Fuß zurückgelegt werden kann.

Voraussetzungen

Ist eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt, wird das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis eingetragen:

Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50
Behinderungen an den Beinen, wenn diese sich besonders schwer auf die Gehfähigkeit auswirken, z.B. Versteifung des Hüftgelenks, Versteifung des Knie- oder Fußgelenks in ungünstiger Stellung, arterielle Verschlusskrankheit mit einem GdB von 40
Schwere innere Leiden, wenn dadurch die Gehfähigkeit erheblich eingeschränkt ist, z.B. bei schweren Herzschäden oder dauernden Einschränkungen der Lungenfunktion, oder bei schwer beeinträchtigter Leistungsfähigkeit, z.B. chronischer Niereninsuffizienz mit ausgeprägter Anämie
Sehbehinderungen mit einem GdB von mindestens 70 oder Sehbehinderungen mit einem GdB von 50 oder 60 und weiteren erheblichen Störungen der Ausgleichsfunktion, z.B. hochgradige Schwerhörigkeit beiderseits oder eine geistige Behinderung
Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit weiteren erheblichen Störungen der Ausgleichsfunktion, z. B. hochgradige Sehbehinderung oder geistige Behinderung
Geistige Behinderung mit einem GdB von 100

Das Merkzeichen G kann auch bei erteilt werden bei:

Hirnorganischen Anfällen, in der Regel ab einer mittleren Anfallshäufigkeit mit einem GdB von mindestens 70, wenn die Anfälle überwiegend am Tag erfolgen
Diabetes mellitus mit häufigen hypoglykämischen Schocks, mit einem GdB von mindestens 70, wenn die Anfälle überwiegend am Tag erfolgen. Näheres unter Diabetes > Schwerbehinderung.
Störungen der Orientierungsfähigkeit, z.B. bei geistigen Behinderungen mit einem GdB von 80 oder 90
Das Merkzeichen G ist auch bei Säuglingen und Kleinkindern möglich. Für die Beurteilung gelten dieselben Kriterien wie bei Erwachsenen.

Vergünstigungen

Mit den Merkzeichen G sind folgende Nachteilsausgleiche möglich:
Behinderung > Steuervorteile Kraftfahrzeughilfe, Ermäßigungen bei Automobilclubs
Zusätzliche behinderungsbedingte Gebühren, z.B. für Eignungsgutachten, Eintragung besonderer Bedienungseinrichtungen oder Auflagen im Führerschein, beim TÜV oder bei der Straßenverkehrsbehörde können ermäßigt oder erlassen werden
Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung bei Schwerbehinderung
Fahrdienste
Mehrbedarfszuschläge
Behinderung > Öffentliche Verkehrsmittel
Parkerleichterungen (oranger Parkausweis bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen)
Überblick über alle Merkzeichen und allgemeine Informationen unter Merkzeichen.

Merkzeichen RF

Das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis erhalten Personen mit erheblicher Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr bzw. erheblicher Geh- und/oder Stehbehinderung. Davon ist auszugehen, wenn eine Strecke von 2 km nicht ohne Gefahren für sich und andere zu Fuß zurückgelegt werden kann.

Voraussetzungen

Ist eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt, wird das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis eingetragen:

Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50
Behinderungen an den Beinen, wenn diese sich besonders schwer auf die Gehfähigkeit auswirken, z.B. Versteifung des Hüftgelenks, Versteifung des Knie- oder Fußgelenks in ungünstiger Stellung, arterielle Verschlusskrankheit mit einem GdB von 40
Schwere innere Leiden, wenn dadurch die Gehfähigkeit erheblich eingeschränkt ist, z.B. bei schweren Herzschäden oder dauernden Einschränkungen der Lungenfunktion, oder bei schwer beeinträchtigter Leistungsfähigkeit, z.B. chronischer Niereninsuffizienz mit ausgeprägter Anämie
Sehbehinderungen mit einem GdB von mindestens 70 oder Sehbehinderungen mit einem GdB von 50 oder 60 und weiteren erheblichen Störungen der Ausgleichsfunktion, z.B. hochgradige Schwerhörigkeit beiderseits oder eine geistige Behinderung
Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit weiteren erheblichen Störungen der Ausgleichsfunktion, z. B. hochgradige Sehbehinderung oder geistige Behinderung
Geistige Behinderung mit einem GdB von 100

Das Merkzeichen G kann auch bei erteilt werden bei:

Hirnorganischen Anfällen, in der Regel ab einer mittleren Anfallshäufigkeit mit einem GdB von mindestens 70, wenn die Anfälle überwiegend am Tag erfolgen
Diabetes mellitus mit häufigen hypoglykämischen Schocks, mit einem GdB von mindestens 70, wenn die Anfälle überwiegend am Tag erfolgen. Näheres unter Diabetes > Schwerbehinderung.
Störungen der Orientierungsfähigkeit, z.B. bei geistigen Behinderungen mit einem GdB von 80 oder 90
Das Merkzeichen G ist auch bei Säuglingen und Kleinkindern möglich. Für die Beurteilung gelten dieselben Kriterien wie bei Erwachsenen.

Vergünstigungen

Mit den Merkzeichen G sind folgende Nachteilsausgleiche möglich:
Behinderung > Steuervorteile Kraftfahrzeughilfe, Ermäßigungen bei Automobilclubs
Zusätzliche behinderungsbedingte Gebühren, z.B. für Eignungsgutachten, Eintragung besonderer Bedienungseinrichtungen oder Auflagen im Führerschein, beim TÜV oder bei der Straßenverkehrsbehörde können ermäßigt oder erlassen werden
Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung bei Schwerbehinderung
Fahrdienste
Mehrbedarfszuschläge
Behinderung > Öffentliche Verkehrsmittel
Parkerleichterungen (oranger Parkausweis bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen)
Überblick über alle Merkzeichen und allgemeine Informationen unter Merkzeichen.

Merkzeichen TBl

Das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis erhalten Personen mit erheblicher Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr bzw. erheblicher Geh- und/oder Stehbehinderung. Davon ist auszugehen, wenn eine Strecke von 2 km nicht ohne Gefahren für sich und andere zu Fuß zurückgelegt werden kann.

Voraussetzungen

Ist eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt, wird das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis eingetragen:

Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50
Behinderungen an den Beinen, wenn diese sich besonders schwer auf die Gehfähigkeit auswirken, z.B. Versteifung des Hüftgelenks, Versteifung des Knie- oder Fußgelenks in ungünstiger Stellung, arterielle Verschlusskrankheit mit einem GdB von 40
Schwere innere Leiden, wenn dadurch die Gehfähigkeit erheblich eingeschränkt ist, z.B. bei schweren Herzschäden oder dauernden Einschränkungen der Lungenfunktion, oder bei schwer beeinträchtigter Leistungsfähigkeit, z.B. chronischer Niereninsuffizienz mit ausgeprägter Anämie
Sehbehinderungen mit einem GdB von mindestens 70 oder Sehbehinderungen mit einem GdB von 50 oder 60 und weiteren erheblichen Störungen der Ausgleichsfunktion, z.B. hochgradige Schwerhörigkeit beiderseits oder eine geistige Behinderung
Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit weiteren erheblichen Störungen der Ausgleichsfunktion, z. B. hochgradige Sehbehinderung oder geistige Behinderung
Geistige Behinderung mit einem GdB von 100

Das Merkzeichen G kann auch bei erteilt werden bei:

Hirnorganischen Anfällen, in der Regel ab einer mittleren Anfallshäufigkeit mit einem GdB von mindestens 70, wenn die Anfälle überwiegend am Tag erfolgen
Diabetes mellitus mit häufigen hypoglykämischen Schocks, mit einem GdB von mindestens 70, wenn die Anfälle überwiegend am Tag erfolgen. Näheres unter Diabetes > Schwerbehinderung.
Störungen der Orientierungsfähigkeit, z.B. bei geistigen Behinderungen mit einem GdB von 80 oder 90
Das Merkzeichen G ist auch bei Säuglingen und Kleinkindern möglich. Für die Beurteilung gelten dieselben Kriterien wie bei Erwachsenen.

Vergünstigungen

Mit den Merkzeichen G sind folgende Nachteilsausgleiche möglich:
Behinderung > Steuervorteile Kraftfahrzeughilfe, Ermäßigungen bei Automobilclubs
Zusätzliche behinderungsbedingte Gebühren, z.B. für Eignungsgutachten, Eintragung besonderer Bedienungseinrichtungen oder Auflagen im Führerschein, beim TÜV oder bei der Straßenverkehrsbehörde können ermäßigt oder erlassen werden
Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung bei Schwerbehinderung
Fahrdienste
Mehrbedarfszuschläge
Behinderung > Öffentliche Verkehrsmittel
Parkerleichterungen (oranger Parkausweis bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen)
Überblick über alle Merkzeichen und allgemeine Informationen unter Merkzeichen.

Merkzeichen Bl

Das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis erhalten Personen mit erheblicher Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr bzw. erheblicher Geh- und/oder Stehbehinderung. Davon ist auszugehen, wenn eine Strecke von 2 km nicht ohne Gefahren für sich und andere zu Fuß zurückgelegt werden kann.

Voraussetzungen

Ist eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt, wird das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis eingetragen:

Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50
Behinderungen an den Beinen, wenn diese sich besonders schwer auf die Gehfähigkeit auswirken, z.B. Versteifung des Hüftgelenks, Versteifung des Knie- oder Fußgelenks in ungünstiger Stellung, arterielle Verschlusskrankheit mit einem GdB von 40
Schwere innere Leiden, wenn dadurch die Gehfähigkeit erheblich eingeschränkt ist, z.B. bei schweren Herzschäden oder dauernden Einschränkungen der Lungenfunktion, oder bei schwer beeinträchtigter Leistungsfähigkeit, z.B. chronischer Niereninsuffizienz mit ausgeprägter Anämie
Sehbehinderungen mit einem GdB von mindestens 70 oder Sehbehinderungen mit einem GdB von 50 oder 60 und weiteren erheblichen Störungen der Ausgleichsfunktion, z.B. hochgradige Schwerhörigkeit beiderseits oder eine geistige Behinderung
Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit weiteren erheblichen Störungen der Ausgleichsfunktion, z. B. hochgradige Sehbehinderung oder geistige Behinderung
Geistige Behinderung mit einem GdB von 100

Das Merkzeichen G kann auch bei erteilt werden bei:

Hirnorganischen Anfällen, in der Regel ab einer mittleren Anfallshäufigkeit mit einem GdB von mindestens 70, wenn die Anfälle überwiegend am Tag erfolgen
Diabetes mellitus mit häufigen hypoglykämischen Schocks, mit einem GdB von mindestens 70, wenn die Anfälle überwiegend am Tag erfolgen. Näheres unter Diabetes > Schwerbehinderung.
Störungen der Orientierungsfähigkeit, z.B. bei geistigen Behinderungen mit einem GdB von 80 oder 90
Das Merkzeichen G ist auch bei Säuglingen und Kleinkindern möglich. Für die Beurteilung gelten dieselben Kriterien wie bei Erwachsenen.

Vergünstigungen

Mit den Merkzeichen G sind folgende Nachteilsausgleiche möglich:
Behinderung > Steuervorteile Kraftfahrzeughilfe, Ermäßigungen bei Automobilclubs
Zusätzliche behinderungsbedingte Gebühren, z.B. für Eignungsgutachten, Eintragung besonderer Bedienungseinrichtungen oder Auflagen im Führerschein, beim TÜV oder bei der Straßenverkehrsbehörde können ermäßigt oder erlassen werden
Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung bei Schwerbehinderung
Fahrdienste
Mehrbedarfszuschläge
Behinderung > Öffentliche Verkehrsmittel
Parkerleichterungen (oranger Parkausweis bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen)
Überblick über alle Merkzeichen und allgemeine Informationen unter Merkzeichen.