Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist Arbeitnehmerrecht das allen Beschäftigten gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) zusteht.
Anspruch haben alle Arbeitnehmer, sofern sie sich in einem regulären, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befinden.
Um Anspruch zu haben müssen nur wenige Vorraussetzungen erfüllt sein.
Diese sind:
Die Lohnfortzahlung wird über einen Zeitraum von 6 Wochen / 42 Kalendertagen geleistet. Die Höhe der Lohnfortzahlung beträgt 100% des normalen Arbeitsentgeltes.