Für die Mitnahme von Medikamenten gibt es bei einer Flugreise einige Vorschriften zu beachten. Wenn eine ärztliche Bescheinigung über Arzneimittel vorliegt, darf man als Parkinson Patient Medikamente mit dem Handgepäck in das Flugzeug nehmen. Erkundigen sollte man sich in jedem Fall bei der Fluggesellschaft mit der man verreisen möchte, wie deren Vorschriften sind.
Eventuell müssen die eigenen Medikamente beim Bordpersonal abgegeben werden. Diese erhält man dann nach Bedarf (z.B. nach Vorlage des Medikamentenplanes). Wenn nicht, sollten alle Medikamente idealerweise ins Handgepäck, damit sie nicht eventuell mit dem Koffer verlorengehen.
Bei längeren Flügen sollte man die Beine bewegen, in dem die Füße zum Beispiel von der Verse zu den Fußspitzen auf- und abgerollt werden.
Bei Problemen mit der Durchblutung empfehlen sich Reisestützstrümpfe zur Verbesserung der Durchblutung.
Der ADAC bietet ein Formular zur Medikamentenmitnahme an. In einer Tabelle können übersichtlich Medikamente und Materialien aufgeführt werden. Auch wie viel man wovon braucht. Auf Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch wird per Stempel und Unterschrift des behandelnden Arztes bestätigt, dass die aufgeführten Arzneimittel zur Behandlung der eigenen Erkrankung bestimmt sind und nicht etwa im Land verkauft werden sollen.
Auf der Seite des Zoll der Bundesrepublik Deutschland werden Medikamente so beschrieben:
Arzneimittel
Arzneimittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die
im oder am menschlichen oder tierischen Körper angewendet oder einem Menschen oder einem Tier verabreicht werden können, um entweder
(sogenannte Funktionsarzneimittel, die unabhängig von ihrer Darbietung, allein aufgrund ihrer objektiven Eigenschaft Arzneimittel sind).
Ausreise
Reisende dürfen Arzneimittel zum persönlichen Gebrauch aus Deutschland mitführen. Nach dem deutschen Arzneimittelgesetz gibt es bei der Ausreise aus Deutschland hierfür keine Beschränkungen. Über etwaige Bestimmungen, denen die Arzneimittel bei der Einreise in das jeweilige Reiseland unterliegen, informieren Sie sich bitte bei der jeweiligen diplomatischen Vertretung des Reiselands.
Einreise
Bei der Einreise oder Wiedereinreise nach Deutschland dürfen Arzneimittel in einer dem üblichen persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechenden Menge eingebracht werden. Als üblicher persönlicher Bedarf ist dabei ein Bedarf für maximal drei Monate je Arzneimittel, unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlungen, anzusehen. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob die Arzneimittel bereits aus Deutschland mitgenommen wurden und hierher zurück verbracht werden oder ob sie im Ausland erworben wurden. Ebenfalls ist es unerheblich, ob die Arzneimittel in Deutschland zugelassen bzw. registriert sind.
Jedoch ist zu beachten, dass Präparate, die im Ausland frei gehandelt werden, wie z.B. Nahrungsergänzungsmittel, hoch dosierte Vitaminpräparate oder rein pflanzliche Naturheilmittel, insbesondere wenn diese als Mittel zur Behandlung von Krankheiten dargestellt werden, in Deutschland als Arzneimittel gelten können und damit dem Arzneimittelgesetz unterliegen. Auf die arzneimittelrechtlichen Bestimmungen des Landes, in dem das Präparat erworben wurde, kommt es dabei nicht an.
Quelle: Betäubungsmittel Zoll Deutschland