Es gibt keine genaue Regelung, ob überhaupt oder zu welchem Zeitpunkt ein an Parkinson erkrankter Mensch ein KFZ nicht mehr führen darf. Es ist immer eine individuelle Prüfung des Einzelfalls notwendig. Jeder Teilnehmer am Straßenverkehr, der einen PKW fährt, muß sich grundsätzlich und auch vor jeder Einzelfahrt die Frage stellen, ob er die notwendige Fahrtüchtigkeit hat oder ob er eine Gefährdung im Straßenverkehr darstellt. Dies bedeutet das die Beeinträchtigung so wesentlich sind, das der an Parkinson Erkrankte nicht in der Lage ist, angemessen zu reagieren, Es gibt keinen Automatismus, das bei der Diagnose Parkinson die Fahrerlaubnis eingezogen wird. Als verantwortungsbewusster Autofahrer sollten die Betroffenen ihre Ärzte und Therapeuten konsultieren. Die Verantwortung über die Fahrtüchtigkeit liegt stets bei dem Betroffenen. Es besteht die Möglichkeit, das der Betroffene eine Fahrprobe bei einer Fahrschule oder beim TÜV vornehmen lässt. Auch ist ein Medizinisch-Psychologischer-Test kann durchgeführt werden. Dies ist nicht mit der MPU bei Entzug der Fahrerlaubnis (sog. Idiotentest) zu verwechseln. Eine klare gesetzliche Regelung gibt es nicht. In der vierten Anlage der FeV (Fahrerlaubnisverordnung) ist niedergelegt, das bei leichten Fällen und anschlagender Therapie, dem führen eines KFZ nichts entgegen spricht. Nur bei bereits vorliegenden Beschränkungen und Auflagen, kann es zu einer Nachuntersuchung und Prüfung kommen. Nur ein Führen eines LKW oder eines Busses ist laut FeV, bei der Diagnose Parkinson, nicht erlaubt.