Der Schwerbehindertenausweis ist der Beleg einer Schwerbehinderung und dient zur Vorlage zum Erhalt von Nachteilsausgleichen ausschließlich in Deutschland.
In Brailleschrift ist er für Blinde durch die Buchstabenfolge „sch-b-a“ erkennbar.
Nützlich: Auf dem Ausweis ist ein Hinweis auf Schwerbehinderung in englischer Sprache. Das erleichtert den Erhalt besonderer Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Ausland, wenn es dort solche gibt.
Ein Nachteil ist eine persönliche Einschränkung im Alltag durch eine angeborene oder erworbene Krankheit im Vergleich zu einer normal – gesunden Person in der gleichen Altersgruppe und wird im Grad der Behinderung angegeben.
Ab einem Grad der Behinderung von 50 gibt es den Schwerbehindertenausweis.
In der Regel wird ein Schwerbehindertenausweis auf 5 Jahre befristet. Er wird auf Antrag verlängert. Bei bestimmten Krankheitsbildern, bei der eine Besserung oder Heilung der Krankheit (Heilbewährung) unwahrscheinlich ist, kann er auch unbefristet ausgestellt werden.
Bei bestimmten Krankheiten wird davon ausgegangen, dass sie durch Operation, Bestrahlung und Chemotherapie, bei psychischen Erkrankungen durch Psychotherapie und Medikation, innerhalb einer bestimmten Zeit geheilt werden können. Jedoch wird angenommen, dass eine solche Krankheit innerhalb von 3 – 5 Jahren erneut ausbrechen kann, danach ist ein erneuter Ausbruch derselben Krankheit unwahrscheinlich. Diese Zeit wird als Heilbewährung bezeichnet.
Wichtig ist für dich, dass du die Verlängerung für deinen Schwerbehindertenausweises fristgerecht beantragst. Wie länge dein Ausweis Gültigkeit besitzt, erfährst du, in dem du auf der Rückseite auf das Datum schaust.